Fortbildungen

Zu den Aufgaben des Gesamtausschusses gehören nach § 55, Absatz b) des MVG-EKG auch die Förderung der Fortbildung von Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen.

Im Rahmen unserer Möglichkeiten bieten wir jährlich Jahre eine dreitägige Fortbildung des Gesamtausschusses an, die durch Fachreferent*innen durchgeführt werden.

Für die Zukunft möchten wir den zweiten Teil unserer jährlichen Gesamtkonferenz dazu nutzen, uns durch Referenten zu speziellen Themen schulen zu lassen.

Damit ist für unseren Gesamtausschuss mit fünf Mitgliedern schon nahezu die Kapazitätsgrenze erreicht, wenn wir uns noch um die anderen Dinge wie Außenvertretungen und Sitzungen kümmern wollen. Da wir wissen, dass unser Fortbildungsangebot für die MAV-Mitglieder der Ev.-ref. Kirche nicht ausreichend sein wird, verweisen wir auch auf andere Veranstalter*innen:

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