Aktuelles

Hier erhaltet ihr Informationen zu Neuigkeiten aus dem Arbeits- und Tarifrecht und Berichte zu weiteren aktuellen Themen. Aktuelle und anstehende Termine findet ihr hier.

Der Gesamtausschuss gibt, je nach Bedarf, mehrfach im Jahr ein Infoblatt heraus, das „GA Informiert“. Hier werden ebenfalls viele neue Informationen veröffentlicht. Unsere Mitarbeitervertretungen erhalten das Infoblatt per EMail. Auf unserer Homepage könnt ihr jedoch auch jederzeit die Infoblätter unter der Rubrik GA-Informiert einsehen.

Bericht zur Synode 2025 in Emden

Am 15.Mai präsentierte sich der Gesamtausschuss auf der Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche in der Johannes a Lasco Bibliothek in Emden.

Der Gesamtausschuss (GA) hatte schon vor längerer Zeit den Antrag auf zwei Gastsitze in der Gesamtsynode gestellt. Hiermit verfolgte der GA die Idee, der Mitarbeiterschaft in der Synode eine Stimme zu geben. Leider wurde dieser Antrag vom Moderamen abgelehnt.

Der GA beschloss daraufhin sich auf der Synode mit einem kleinen Stand zu präsentieren, um mit den Synodalen ins Gespräch zu kommen und damit die Sinnhaftigkeit der o.g. Idee zu verdeutlichen. Die Mitglieder des GA verteilten dabei in den Pausen Infoflyer und kleine Karten und versuchten mit den Teilnehmenden ins Gespräch zu kommen. Dies klappte in vielen Fällen auch recht gut.

Ob das am Ende dazu führt, dass der GA in der Zukunft entgegen der aktuellen Meinung des Moderamens zwei Gastsitze in der Synode bekommt, bleibt abzuwarten.

Kirchliche Arbeitgeber blockieren
Übernahme des Tarifergebnisses

Die Arbeitnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission EKD informieren:

Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von
Bund und kommunalen Arbeitgebern, Tarifeinigung vom 6. April 2025/
Tarifvertrag TVÖD Bund

Kirchliche Arbeitgeber blockieren Übernahme des Tarifergebnisses

Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bundesbehörden und in Kommunen haben sich die Tarifparteien Anfang April auf wesentliche Verbesserungen verständigt. Das Tarifergebnis gilt für alle tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Weimarer Appell

Beteiligung, Selbstbestimmung und Tarifverträge in kirchlichen Einrichtungen

Grundrechte sind nicht teilbar. Sie gelten auch für die Arbeitnehmer*innen der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände. Wie unsere Kolleg*innen im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft wollen auch wir über unsere Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen selbst mitbestimmen. Das geht am besten in Tarifverhandlungen, die Arbeitgeber und Gewerkschaften auf Augenhöhe führen. Von der Aufstellung der Forderung bis zur Annahme eines möglichen Ergebnisses – in Tarifrunden entscheiden die gewerkschaftlich organisierten Kolleg*innen selbst über ihre Belange.

Leider verweigert ein Großteil der kirchlichen Arbeitgeber in Deutschland weiterhin diese demokratische Beteiligung. Stattdessen beharren sie auf dem kircheneigenen „Dritten Weg“, bei dem Löhne und Arbeitsbedingungen hinter verschlossenen Türen, ohne Transparenz und aktive Beteiligung der Betroffenen festgelegt werden. Die Ergebnisse sind oft schlechter, sie benachteiligen die Arbeitnehmenden, in an- und ungelernten Tätigkeiten, wenn nicht die Ergebnisse im öffentlichen Dienst übernommen oder nachvollzogen werden. Sie sind nicht verbindlich, das heißt im Arbeitsvertrag kann zu Lasten der Arbeitnehmer*innen abgewichen
werden.

Zudem passt die Kirchenspitze die Verfahrensregeln im Dritten Weg immer wieder so an, dass sie ihre Interessen gegen die eigenen Beschäftigten durchsetzen kann. Wie aktuell am Klinikum Weimar bestreiten viele kirchliche Arbeitgeber das Streikrecht ihrer abhängig Beschäftigten und damit die grundgesetzlich verbriefte Koalitionsfreiheit. Damit muss Schluss
sein. Tarifverträge – das geht! In evangelischer Kirche und Diakonie bestehen beispielsweise in Niedersachsen, in der Nordkirche, in Berlin und Brandenburg und in der Altenhilfe in Hessen bereits Flächentarifverträge, in weiteren Einrichtungen gibt es Haustarifverträge. Kirche muss auch beim Arbeitsrecht endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Die Demokratie muss endlich auch in kirchlichen Betrieben ankommen.

Wir fordern Beteiligung, Selbstbestimmung und Tarifvertrag für alle – jetzt!

Eine Initiative des GAMAV Mitteldeutschland mit den Delegierten der Mitarbeitervertretungen der Diakonie Mitteldeutschland, die zusammen 35.000 Mitarbeiter*innen vertreten und repräsentieren.

Die Bundeskonferenz hat auf ihrer Vollversammlung am 20.02.2025 beschlossen, den Weimarer Appell zu unterstützen. Die Bundeskonferenz, ist das Spitzenorgan der diakonischen Interessenvertretungen, sie repräsentiert zusammen 650.000 Arbeitnehmer*innen in der Diakonie.

Fortbildungen erfolgreich durchgeführt !!!

Vom 17.-19.  („Viele Fragen im Arbeitsrecht und im MAV-Alltag“) und vom 19.-21. Februar 2025 („Einführung in die MAV-Arbeit“) führte der Gesamtausschuss zwei Fortbildungen in der HÖB in Papenburg durch.

Im ersten Seminar beschäftigten sich die Teilnehmenden mit der Referentin mit unterschiedlichen Themenfeldern wie z.B. Arbeitszeiterfassungen, betrieblichen Kündigungen, Ausstattung der MAVen, Abbau von Überstunden und vielen mehr. Die Themenfelder wurden dabei von den Teilnehmenden selbst zu Beginn des Seminares eingebracht. Das Seminar wurde von der Referentin Nora Wölfl hervorragend geleitet, es fand in einer sehr konstruktiven und angenehmen Atmosphäre statt, und die gute Unterbringung und Verpflegung in der HÖB in Papenburg trug ihren Teil zum Gelingen bei.

Das zweite Seminar wurde von Andreas Purz und Ilka Klaaßen vom Gesamtausschuss geleitet. Die hochmotivierten Teilnehmerinnen wurden dabei über den Einstieg in die Mitarbeitervertretungsarbeit informiert. Dabei wurden, neben den rechtlichen Bestimmungen nach dem MVG EKD, auch viele praktische Dinge besprochen, die die MAV Arbeit leichter und strukturierter machen kann.  Am Ende des Seminars waren sich alle einig: das hier vermittelte Wissen und der Austausch untereinander ist ein guter Weg, um die Arbeit in der Mitarbeitervertretung verantwortungsbewusst wahrnehmen zu können.

EKD-Synode verabschiedet das Mitarbeitervertretungsgesetz
in gendergerechter Sprache

EKD-Synode verabschiedet das Mitarbeitervertretungsgesetz in gendergerechter Sprache

Die Synode (das Kirchenparlament) der Evangelischen Kirche in Deutschland hat am 13. November 2024 in Würzburg einen Gesetzesbeschluss zur Änderung des MVG-EKD gefasst.

Das gesamte Kirchengesetz ist jetzt in gendergerechter Sprache gefasst: Das Mitarbeitervertretungsgesetz ist nun das Mitarbeitendenvertretungsgesetz, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden Mitarbeitende, die Mitarbeitervertretung wurde zur Mitarbeitendenvertretung usw.

Es ist das erste Kirchengesetz der EKD, das komplett in Gendersprache gefasst ist. In den anderen Kirchengesetzen wird bislang inklusive Sprache verwendet, in dem jeweils Frauen und Männer benannt werden.

Den geänderten Gesetzestext finden sie ab Ende März unter www.kirchenrecht-erk.de

Gesamtkonferenz der ev.-ref. Mitarbeitervertretungen
in Nordhorn

Zweiundvierzig MAV-Mitglieder kamen am 24. September 2024 zur Gesamtkonferenz in die ev.-ref. Kirchengemeinde nach Nordhorn um sich auszutauschen und zu informieren.

Erfreut über die zahlreiche Teilnahme begrüßte der Vorsitzende des Gesamtausschusses (GA), Andreas Purz, die Gäste aus den MAV´en der Kirchengemeinden, dem Landeskirchenamt und den diakonischen Einrichtungen.

Nach einer offenen Runde mit Vorstellung und Berichten aus den Einrichtungen und Gemeinden gab es den Bericht aus der Arbeit des Gesamtausschusses und den Gremien, in denen einzelne GA-Mitglieder als Delegierte teilnehmen.

Hier sei die Ständige Konferenz (StäKo), von der Ilka Klaaßen und die Bundeskonferenz (buko) benannt, über die Heinz Elmer berichtete.

Peer Pfingsttag gab einen Überblick über die selbständigen diakonischen Einrichtungen. Dreizehn gibt es mit ungefähr 2000 Mitarbeiter*innen. Nicht alle verfügen über eine MAV oder nutzen ihre rechtlichen Möglichkeiten auch aus. Er plädierte für eine engere Netzwerkarbeit und warb für Schulungen der einzel-nen MAV Mitglieder.

Über die Entwicklung der GA-Fortbildungen konnte positives berichtet werden. Statt alle zwei Jahre, lädt der GA nun jedes Jahr zu ihren dreitägigen Seminaren ein. Nächstes Jahr werden gleich zwei in Papenburg stattfinden, da es Bedürfnisse für einen zusätzlichen Einsteigerkurs gibt. 19.-21. Feb. 25, Arbeitsrechtfragen und MAV-Strukturen, 21.-23. Feb. 25, Einführung in das MVG-EKD.

Nach der Mittagspause, an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an die Damen der Bewirtung für das leckere Essen und die Getränke, ging Cornel Spannel (Vorsitzender der Stäko) auf die Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG-EKD) ein und stellte die einschneidenden Änderungen und deren Auswirkungen auf die MAV´en vor.      

Fotos: Dirk Leuderalbert 

Das Deutschlandticket als Jobticket für Arbeitnehmer/innen und Azubis

Mit dem Deutschland-Ticket (D-Ticket) kannst du für nur 49 Euro pro Monat unkompliziert in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs reisen.

Viele wissen jedoch nicht, dass das Deutschlandticket als Jobticket genutzt werden kann. Die Mitarbeitenden erhalten hierfür einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 25% und zusätzlich einen weiteren Rabatt von 5% durch das jeweilige Verkehrsunternehmen.

Zu beachten ist, dass diese Regelung nur für Mitarbeitende im Angestelltenverhältnis im Geltungsbereich der Dienstvertragsordnung (DVO.EKD) gilt.

Weitere Information zum Jobticket könnt ihr dem folgenden Rundschreiben des Landeskirchenamtes entnehmen.

Positionierung von Kirche und Diakonie gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus

In einer Pressemitteilung der Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen (buko), in der wir als Gesamtausschuss Mitglied sind, unterstreicht sie die deutliche Positionierung von Diakonie und Kirche zu Rechtsextremismus und Rechtspopulismus.

Pressemitteilung der buko

Die Bundeskonferenz, als Spitzenorgan der MAVen der Diakonie und damit aller Beschäftigten diakonischer Einrichtungen, hat die klaren und deutlichen Positionierungen von Kirche und Diakonie gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus sehr begrüßt. Klare Kante zeigen, wie Diakonie Präsident Schuch, in seiner Rede bei einer Demo in Berlin „Aufstehen gegen rechts“, die Rede der Synodalpräses Anna-Nicole Heinrich „Kein Platz für Hass und Hetze“, die vielfältigen Aktionen und Aktivitäten überall in Kirche und Diakonie sind wichtige Botschaften. Viele Landeskirchen arbeiten in den Bündnissen vor Ort mit und Aussagen wie die des Württemberger Landesbischofs Gohl „Die AfD ist für Christinnen und Christen nicht wählbar“ zeigen, wofür die evangelische Kirche steht. Auch viele diakonische Einrichtungen haben sich deutlich sichtbar positioniert und zeigen öffentlich ihre klaren Ausrichtungen.

Alle MAVen sollten aus Sicht der Bundeskonferenz diese Positionierungen aufgreifen und unterstützen. Sie sollten sich in den diakonischen Einrichtungen für ein Klima von gelebtem Respekt und Toleranz einsetzen, menschenverachtenden Haltungen und Äußerungen entgegentreten und gegen jegliche Form von Diskriminierung entschieden vorgehen. Dafür steht die Bundeskonferenz.

 

Links:

Diakonie-Präsident Schuch spricht auf Demo gegen rechts in Berlin – Diakonie Deutschland

„AfD ist für Christinnen und Christen nicht wählbar“ – EKD

Anna-Nicole Heinrich: „Unsere Angst kriegt ihr nicht! Liebe ist stärker!“ – EKD

buko schreibt offenen Brief an die Regierungsfraktionen

Die Bundeskonferenz (kurz buko) der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich hat einen offenen Brief an die Fraktionen der Regierungskoalition geschrieben, nachdem die im Koalitionsvertrag versprochene Prüfung des kirchlichen Arbeitsrechtes durch einen Dialogprozess scheinbar genüge getan wurde.

Er zeigt sehr gut, wie schwer es ist, die Schlechterstellung des kirchlichen Arbeitsrechts gegenüber dem staatlichen auszugleichen. Sehr Aufschlussreich, gut zu lesen und wir machen ihn Euch hiermit gerne zugänglich.

Der offene Brief als PDF

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